Ablauf Ihres Immobilien- oder Grundstückskaufs
Ein Immobilienkauf ist ein strukturierter Prozess, der Sicherheit für beide Vertragspartner garantieren soll. Hier finden Sie die wesentlichen Phasen von der Vorbereitung bis zum endgültigen Eigentumswechsel.
1. Vorbereitung & Entwurf
Sobald sich die Vertragspartner über den Kaufpreis und die wesentlichen Eckpunkte einig sind, beginnt die Vorbereitung:
- Datenerfassung: Nutzen Sie unser Online-Formular zur Übermittlung der Vertragsdaten.
- Grundbucheinsicht: Wir prüfen Eigentumsverhältnisse und Belastungen. Hierfür benötigen wir die Zustimmung der Eigentümer.
- Entwurf: Wir erstellen den Kaufvertragsentwurf und senden ihn beiden Vertragspartnern zur Durchsicht zu.
2. Besondere Prüfpflichten & Sachmängelhaftung
Einige Punkte müssen von den Vertragspartnern im Vorfeld eigenständig geklärt werden, da der Notar das Objekt nicht besichtigt:
- Zustand der Immobilie: Gebrauchte Immobilien werden in der Regel unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft. Das Vertragsobjekt wird „gekauft wie besehen“. Der Verkäufer haftet also nicht für Sachmängel, es sei denn, er hat diese arglistig verschwiegen. Der Käufer sollte die Gebäudesubstanz vor Vertragsschluss gründlich untersuchen. Wir empfehlen, bei Bedarf sachverständigen Rat (z. B. durch einen Gutachter oder Architekten) einzuholen.
- Baulasten: Einsicht in das Baulastenverzeichnis bei der zuständigen Behörde (Landkreis/Stadt/LGV).
- Wohnungseigentum & Erbbaurecht: Prüfung von Teilungserklärungen bzw. Erbbaurechtsverträgen und Abstimmung mit Verwaltern oder Grundstückseigentümern.
- Vermietung: Einsicht in Mietverträge ("Kauf bricht nicht Miete"). Wir erarbeiten hierzu ergänzende Regelungen (z. B. zur Mietkaution).
3. Beurkundung & Finanzierung
- Termin: Zum vereinbarten Termin verliest der Notar den Vertrag. Bitte bringen Sie gültige Ausweispapiere und Ihre Steuer-Identifikationsnummern mit.
- Grundschuld: Falls Sie den Kaufpreis finanzieren, sollte die Bestellung der Grundschuld idealerweise direkt im Anschluss an den Kaufvertrag erfolgen. Reichen Sie uns das Formular Ihrer Bank bitte spätestens am Vortag ein.
4. Abwicklung durch den Notar
Nach der Beurkundung sichern wir den Leistungsaustausch ab:
- Wir tragen eine Auflassungsvormerkung ein und holen notwendige Genehmigungen (z. B. Vorkaufsrechtsverzicht der Gemeinde) sowie Löschungsunterlagen für alte Belastungen ein.
- Dauer: In einfachen Fällen ca. 6–8 Wochen. Bei Vermessungen oder gerichtlichen Genehmigungen ca. 3–4 Monate.
5. Zahlung, Übergabe & Wirtschaftlicher Übergang
Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, versenden wir die Fälligkeitsmitteilung.
- Wirtschaftlicher Übergang: Mit der Zahlung des Kaufpreises erfolgt die Schlüsselübergabe. Ab diesem Zeitpunkt findet der wirtschaftliche Übergang statt: Nutzen, Lasten und die Gefahr gehen auf den Käufer über.
- Kostentragung & Freistellung: Da Kosten wie Grundsteuer und Gebäudeversicherungen rechtlich oft an die formale Eigentümerstellung gebunden sind, stellt der Käufer den Verkäufer im Innenverhältnis ab dem Tag der Übergabe von diesen Kosten frei.
6. Eigentumsumschreibung & Versicherung
Zwischen der Schlüsselübergabe (Besitz) und der tatsächlichen Eintragung als Eigentümer im Grundbuch vergehen erfahrungsgemäß einige Wochen.
- Eigentumswechsel: Die Umschreibung erfolgt erst nach Nachweis der Kaufpreiszahlung und Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bestätigung der Bezahlung der Grunderwerbsteuer). Die Bezahlung der Grunderwerbsteuer ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung, nicht aber für die Übergabe.
- Gebäudeversicherung: Diese geht kraft Gesetzes auf den Käufer über. Nach der Eigentumsumschreibung im Grundbuch hat der Käufer ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht. Der Versicherer sollte dennoch bereits nach der Übergabe über den Verkauf informiert werden.
Wir sind für Sie da!
Ein Immobilienkauf ist für die meisten Menschen eines der bedeutendsten Investments ihres Lebens. Entsprechend wichtig ist es, dass Sie sich sicher und gut beraten fühlen. Sie können mich und mein Team daher jederzeit persönlich anrufen oder einen Beratungstermin vereinbaren, um Ihre Fragen zum Ablauf oder zum Vertrag zu stellen. Wir begleiten Sie gerne durch diesen wichtigen Prozess!