Notare (GNotKG)
Für Notare regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) die Vergütung verbindlich für alle Berufsträger. Jeder Notar ist verpflichtet, die gesetzlich festgelegten Notarkosten zu erheben. Eine Vereinbarung über oder ein Verzicht auf Notarkosten ist nicht zulässig. Das GNotKG regelt je nach Tätigkeit des Notars verschiedene Gebührentatbestände, die abhängig vom Geschäftswert sind.
Beispielberechnungen und einen Gebührenrechner finden Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer unter www.bnotk.de.
Rechtsanwälte (Honorarvereinbarung)
Unsere anwaltliche Tätigkeit, vor allem der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung, rechnen wir grundsätzlich auf Basis einer Honorarvereinbarung mit Stundensatzvereinbarung (Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand) ab, die mindestens eine Vergütung in Höhe der vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehenen Gebühren vorsieht.