Die Tätigkeitsbereiche des Notars
Als Träger eines öffentlichen Amtes übernimmt der Notar sämtliche Amtsgeschäfte, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Er ist zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften. Der Notar steht den Vertragspartnern als unabhängiger und neutraler Berater im Bereich der Vertragsgestaltung zur Seite.
- Erwerbsverträge: Grundstücks- und Immobilienkaufverträge, Grundstücksüberlassung, Bauträgerverträge, Erbbaurechtsverträge, Hofübergabeverträge, Bildung (Teilungserklärung) und Übertragung von Wohnungseigentum, Verträge und Erklärungen zu Abt. II (Wege- und Leitungsrecht, Wohnungsrecht, Nießbrauch etc.), Verträge und Erklärungen zu Abt. III (Bestellung von Grundschulden, Hypotheken etc.), Grundbuchberichtigung etc.
- Erb- und Schenkungsrecht: Testament und erbrechtliche Verträge, Übertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge, Erklärungen nach dem Erbfall (Testamentseröffnungs- und Erbscheinsantrag, Nachlassauseinandersetzung) etc.
- Familienrecht: Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Adoption etc.
- Gesellschaftsrecht: Unternehmensgründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragung, Handelsregisteranmeldung, Liquidation etc.
- Vereinsrecht: Vereinsgründung, Vereinsauflösung, Vereinsregisteranmeldung (z. B. Vorstands- und Satzungsänderung) etc.
- Schifffahrtsrecht: Einigungserklärung, Schiffshypotheken, Schiffsregisteranmeldungen etc.
- Vollmachten: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Generalvollmacht etc.
- Weiteres: Errichtung von vollstreckbaren Urkunden, Beglaubigung von Unterschriften, Beglaubigung von Abschriften etc.