Einvernehmliche Scheidung
Im Rahmen unserer notariellen Tätigkeit haben wir über die vergangenen Jahre für zahlreiche Ehepaare Scheidungsfolgenvereinbarungen ausgearbeitet. Sofern Sie bereits anderweitig notariell betreut werden oder lieber unsere anwaltlichen Dienste wünschen, begleiten wir Sie gerne als Rechtsanwälte auf dem Weg zu Ihrer einvernehmlichen Scheidung und der Ausgestaltung Ihrer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Bei einvernehmlichen Scheidungen reicht die Beauftragung eines Rechtsanwaltes grundsätzlich aus. Aufgrund der berufsrechtlichen Vorgaben kann die Beauftragung allerdings nur durch einen Ehegatten erfolgen. Sofern gewünscht, kann der andere Ehegatte aber an den Besprechungsterminen teilnehmen.