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Strategien zum Vermögenserhalt / Vermögensnachfolge ("asset protection")

Bereits seit 2009 sind die Schenkungs- und Erbschaftssteuerfreibeträge nicht erhöht worden. Aufgrund der Wertentwicklung, insbesondere des Immobilien- und Aktienvermögens, besteht bereits für als "durchschnittlich" angesehene Vermögensverhältnisse Handlungsbedarf, damit die derzeit bestehenden erbschafts- und schenkungssteuerrechtlichen Freibeträge optimal ausgenutzt werden können. Erst recht gilt dies für komplexe Vermögen, zumal aufgrund des stetig steigenden Finanzierungsbedarfes des Staates nicht ausgeschlossen ist, dass die geltenden Regelungen zu Lasten der zukünftigen Erben / Beschenkten verschärft werden.

Gerne beraten wir Sie deshalb in enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater in allen Fragen des Vermögenserhaltes ("asset protection") und der Vermögensnachfolge!



 
 
 
 
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