Kanzlei für Vermögen & Vorsorge – Altes Land 

FAQ zum Kündigungsschutz & Abfindung

1. Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen? Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Verpassen Sie diese Frist, ist die Kündigung fast immer rechtswirksam, egal wie fehlerhaft sie war.

2. Habe ich immer einen Anspruch auf eine Abfindung? Nein, einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in seltenen Ausnahmefällen. In der Praxis enden jedoch ca. 80 % der Klageverfahren mit einem Vergleich und einer Abfindungszahlung, da Arbeitgeber das Risiko eines langen Prozesses scheuen.

3. Wie hoch fällt eine Abfindung in der Regel aus? Als Faustformel gilt: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Je nach Verhandlungsgeschick, der Stärke der Beweise und der sozialen Situation kann dieser Betrag jedoch deutlich höher oder niedriger ausfallen.

4. Gilt das Kündigungsschutzgesetz für jeden? Nein, zwei Bedingungen müssen erfüllt sein:Sie müssen länger als 6 Monate im Unternehmen sein (Wartezeit). Der Betrieb muss regelmäßig mehr als 10 Vollzeit-Mitarbeiter beschäftigen.

5. Kann ich auch gekündigt werden, wenn ich krank bin? Ja, das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Eine Kündigung während der Krankheit ist rechtlich möglich, unterliegt aber strengen Voraussetzungen (negative Gesundheitsprognose, erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen).

6. Ist eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp wirksam? Nein. Eine Kündigung muss zwingend schriftlich auf Papier erfolgen und eine Originalunterschrift tragen (§ 623 BGB). E-Mails, Faxe oder Messenger-Nachrichten sind rechtlich unwirksam.

7. Wer trägt die Kosten für den Anwalt? Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre Kosten selbst, egal wer gewinnt. Eine Rechtsschutzversicherung oder eine Gewerkschaftsmitgliedschaft übernimmt diese Kosten in der Regel.

8. Was passiert, wenn ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe? Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Sie das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Vorsicht: Hier droht oft eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (bis zu 12 Wochen). Unterschreiben Sie niemals unter Zeitdruck und lassen Sie den Vertrag prüfen.


 
 
 
 
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